Wahlberechtigung
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in Hessen ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt und seit mindestens sechs Woch...
Beschreibung
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in Hessen ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde gemeldet ist. Auch wer unter Betreuung steht, darf wählen.