Passives Wahlrecht
Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich selbst zur Wahl zu stellen und gewählt zu werden. Für die Kommunalwahl in Hessen gelten hierfür dieselben Grundvoraussetzungen wie für das aktive Wahlrecht: M...
Beschreibung
Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich selbst zur Wahl zu stellen und gewählt zu werden. Für die Kommunalwahl in Hessen gelten hierfür dieselben Grundvoraussetzungen wie für das aktive Wahlrecht: Mindestalter 18 Jahre, EU-Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in der Gemeinde.