Aktives Wahlrecht

Das aktive Wahlrecht bezeichnet das Recht, selbst wählen zu dürfen – also die eigene Stimme abzugeben. Wer die Voraussetzungen der Wahlberechtigung erfüllt, besitzt automatisch das aktive Wahlrecht.

Beschreibung

Das aktive Wahlrecht bezeichnet das Recht, selbst wählen zu dürfen – also die eigene Stimme abzugeben. Wer die Voraussetzungen der Wahlberechtigung erfüllt, besitzt automatisch das aktive Wahlrecht.

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