Aktives Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht bezeichnet das Recht, selbst wählen zu dürfen – also die eigene Stimme abzugeben. Wer die Voraussetzungen der Wahlberechtigung erfüllt, besitzt automatisch das aktive Wahlrecht.
Beschreibung
Das aktive Wahlrecht bezeichnet das Recht, selbst wählen zu dürfen – also die eigene Stimme abzugeben. Wer die Voraussetzungen der Wahlberechtigung erfüllt, besitzt automatisch das aktive Wahlrecht.