Verhältniswahl
Bei der Verhältniswahl werden die Sitze im Parlament entsprechend dem Anteil der erhaltenen Stimmen verteilt. Erhält eine Liste 30 Prozent der Stimmen, bekommt sie auch etwa 30 Prozent der Sitze. Dies...
Beschreibung
Bei der Verhältniswahl werden die Sitze im Parlament entsprechend dem Anteil der erhaltenen Stimmen verteilt. Erhält eine Liste 30 Prozent der Stimmen, bekommt sie auch etwa 30 Prozent der Sitze. Dieses System sorgt dafür, dass das Wahlergebnis die politischen Präferenzen der Wählerschaft möglichst genau widerspiegelt. Die Kommunalwahl in Hessen basiert auf diesem Prinzip.