Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung ist das Pendant zur Stadtverordnetenversammlung in kleineren Kommunen, die nicht den Status einer Stadt tragen. Sie übernimmt dieselben Aufgaben: Sie beschließt den Haushalt, er...
Beschreibung
Die Gemeindevertretung ist das Pendant zur Stadtverordnetenversammlung in kleineren Kommunen, die nicht den Status einer Stadt tragen. Sie übernimmt dieselben Aufgaben: Sie beschließt den Haushalt, erlässt Satzungen und kontrolliert die Gemeindeverwaltung. Die gewählten Mitglieder werden als Gemeindevertreter bezeichnet.