Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist das Pendant zur Stadtverordnetenversammlung in kleineren Kommunen, die nicht den Status einer Stadt tragen. Sie übernimmt dieselben Aufgaben: Sie beschließt den Haushalt, er...

Beschreibung

Die Gemeindevertretung ist das Pendant zur Stadtverordnetenversammlung in kleineren Kommunen, die nicht den Status einer Stadt tragen. Sie übernimmt dieselben Aufgaben: Sie beschließt den Haushalt, erlässt Satzungen und kontrolliert die Gemeindeverwaltung. Die gewählten Mitglieder werden als Gemeindevertreter bezeichnet.

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