Ortsbeirat

In größeren Städten und Gemeinden können einzelne Stadtteile oder Ortsteile einen eigenen Ortsbeirat haben. Dieser wird ebenfalls bei der Kommunalwahl gewählt und vertritt die Interessen des jeweilige...

Beschreibung

In größeren Städten und Gemeinden können einzelne Stadtteile oder Ortsteile einen eigenen Ortsbeirat haben. Dieser wird ebenfalls bei der Kommunalwahl gewählt und vertritt die Interessen des jeweiligen Stadtteils. Der Ortsbeirat hat vor allem beratende Funktion und kann zu Themen Stellung nehmen, die den Stadtteil betreffen. Den Vorsitz führt der Ortsvorsteher oder die Ortsvorsteherin.

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